Neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung:

Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung setzt sich aus drei unabhängigen Säulen zusammen:

    • Vorwissenschaftliche Arbeit inklusive Präsentation und Diskussion
    • Klausurprüfungen inklusive Kompensationsprüfung (je nach Wahl entweder drei oder vier schriftliche Teilprüfungen)
    • mündliche Prüfungen (je nach Wahl entweder 3 oder 2 mündliche Teilprüfungen)

Die SRDP ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass ein/e Kandidat/in trotz negativer Absolvierung einer Teilprüfung zu einer anderen Teilprüfung antreten kann. Negativ absolvierte Klausuren können im Rahmen einer so genannten Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin wiederholt werden.
Das 3-Säulen-Modell nimmt Rücksicht auf die gesetzlichen Sonderformen der AHS und auf autonome Schwerpunktsetzungen an AHS. Schwerpunktsetzungen sind entweder bei der vorwissenschaftlichen Arbeit oder bei der Klausurprüfung (als „4. Klausur“ – Biologie, Physik, zusätzliche Sprache) oder der mündlichen Prüfung von den Kandidat/en/innen bei der Prüfungswahl zu berücksichtigen.
Die Aufgabenstellungen anderer Unterrichtsgegenstände werden nicht zentral erstellt und sind nicht standardisiert. Sie werden am Schulstandort von der Klassenlehrkraft erstellt.

Voraussetzung für die Zulassung zur SRDP ist der positive Abschluss der 8. Klasse. Schüler/innen mit einem Nicht genügend in der Abschlussklasse können vor den Klausurarbeiten eine Wiederholungsprüfung über den negativ beurteilten Gegenstand ablegen. Wird diese positiv beurteilt, ist der Antritt zu den Klausurarbeiten und zu den mündlichen Prüfungen möglich. Sollte die Wiederholungsprüfung negativ ausfallen, kann diese vor den Klausurarbeiten im ersten Nebentermin wiederholt werden und bei positiver Absolvierung zur SRDP im Nebentermin angetreten werden.
Hat ein/e Schüler/in in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt.